Allgemeine Teilnahmebedingungen der SC TF Veranstaltungs-gGmbH

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Sportveranstaltungen der SC TF Veranstaltungs-gGmbH unterliegen, sofern es sich um offene Laufveranstaltungen oder Stadionsportfeste handelt, den Regularien des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der Regularien des Internationale Leichtathletikverbandes (IAAF). Die Aufsicht führt der Berliner Leichtathletikverband (BLV).
(2) Veranstalter ist der Sportclub Tegeler Forst e.V., Hermsdorfer Damm 199, 13467 Berlin, die Durchführung wird durch die SC TF Veranstaltungs- gemeinnützige GmbH, Hermsdorfer Damm 199, 13467 Berlin, geführt beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg gewährleistet. Die  SC TF Veranstaltungs- gemeinnützige GmbH ist zur Abgabe bindender Erklärungen im eigenen Namen und im Namen des SC Tegeler Forst e.V. ermächtigt und tritt daher in allen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsdurchführung stehenden Rechtsfragen als Veranstalter auf.
(3) Die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Anmelder (Teilnehmer) und Veranstalter. Die Teilnahmebedingungen gelten jeweils in der Form, die bei Anmeldung des Teilnehmers Gültigkeit hatten. Die Teilnahmebedingungen sind mit der Anmeldung zu bestätigen. Der Veranstalter kann einseitig die Teilnehmerbedingungen ändern, sofern hierdurch ausschließlich positive Änderungen für den Teilnehmer eintreten.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Das jeweilige Mindestalter ist ohne Ausnahme einzuhalten.
(2) Die Teilnahme ist mit Ausnahme der folgenden Geräte nur ohne Hilfsmittel erlaubt. Sofern es sich um Walking / Nordic Walking – Wettbewerbe handelt, ist die Benutzung von Nordic Walking- Stöcken gestattet. Der Teilnehmer hat jedoch eine besondere Vorsicht zu wahren, damit kein anderer Teilnehmer verletzt wird. Soweit es sich um die Teilnahme an einem Skate-Rennen handelt, so ist neben der notwendigen Benutzung der Inline-Skates die Benutzung eines Helmes Pflicht. Die Nichtbenutzung eines Helmes führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann zum Ausschluss vom Rennen führen. Die Benutzung von Arm- und Beinschutzkleidung wird dringend empfohlen. Bei Veranstaltungen, die für Skaterennen zugelassen sind, ist auch die Teilnahme mit einem Rollstuhl, Handbike o.ä. möglich. Es wird nach Bedarf seitens des Veranstalters eine eigene Startzeit eingerichtet. Die Verwendung anderer Sportgeräte ist unzulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter.
(3) Über die organisatorischen Abläufe informiert der Veranstalter die Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung durch geeignete Maßnahmen (Internetseite, Ansage im Veranstaltungsbereich, Rundmails an Teilnehmer). Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist stets und unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/ oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Hierzu gehören insbesondere auch externe Sanitäts- und Sicherheitsdienste.

§ 3 Anmeldung – Rückerstattungsausschluss

(1) Die Anmeldung kann schriftlich auf entsprechendem Anmeldeformular oder per Online- Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen. Telefaxmeldungen sind nur nach ausdrücklicher Rücksprache zulässig. Unaufgefordert zugesandte Telefaxanmeldungen werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen können per Anmeldeformular per einmaliger Einzugsermächtigung oder Überweisung erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Eine Anmeldung vor Ort kann per Barzahlung erfolgen.
(3) Der Veranstalter versendet keine Anmeldebestätigungen zu seinen Veranstaltungen. Lediglich nach Meldeschluss erfolgt eine Rundmail an die gemeldeten Teilnehmer mit letzten Veranstaltungsinformationen.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(7) Postalische oder Online-Meldungen können jeweils nur bis zum festgesetzten Meldeschluss vorgenommen werden. Danach ist eine Nach-/Ummeldung mit einer Bearbeitungsgebühr nur im Rahmen der Startnummernausgabe möglich. Dort ist auch die Ummeldung möglich.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

Der Veranstalter weist darauf hin, dass hinsichtlich der kostenpflichtigen Anmeldung (Startgeld o.ä.) zur Veranstaltung kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung dieser Dienstleistungen einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen. Der Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Veranstalters für einen angemessenen Sanitätsdienst zu sorgen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm oder beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Video etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zeitmessung, an Dritte, auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten abgedruckt bzw. veröffentlicht (auch im Internet!). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Wird die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht oder die Startnummer in der Größe verändert, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Im Übrigen gelten die Regeln der Sportverbände aus §1 entsprechend.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

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