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(2)  Veranstalter ist der Sportclub Tegeler Forst e.V., Hermsdorfer Damm 199,  13467 Berlin, die Durchführung wird durch die SC TF Veranstaltungs-  gemeinnützige GmbH, Hermsdorfer Damm 199, 13467 Berlin, geführt beim  Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg gewährleistet. Die  SC  TF Veranstaltungs- gemeinnützige GmbH ist zur Abgabe bindender  Erklärungen im eigenen Namen und im Namen des SC Tegeler Forst e.V.  ermächtigt und tritt daher in allen im Zusammenhang mit der  Veranstaltungsdurchführung stehenden Rechtsfragen als Veranstalter auf.
(3)  Die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die rechtlichen  Beziehungen zwischen Anmelder (Teilnehmer) und Veranstalter. Die  Teilnahmebedingungen gelten jeweils in der Form, die bei Anmeldung des  Teilnehmers Gültigkeit hatten. Die Teilnahmebedingungen sind mit der  Anmeldung zu bestätigen. Der Veranstalter kann einseitig die  Teilnehmerbedingungen ändern, sofern hierdurch ausschließlich positive  Änderungen für den Teilnehmer eintreten. 
(1)  Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen  Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.  Das jeweilige Mindestalter ist ohne Ausnahme einzuhalten.
(2) Die  Teilnahme ist mit Ausnahme der folgenden Geräte nur ohne Hilfsmittel  erlaubt. Sofern es sich um Walking / Nordic Walking – Wettbewerbe  handelt, ist die Benutzung von Nordic Walking- Stöcken gestattet. Der  Teilnehmer hat jedoch eine besondere Vorsicht zu wahren, damit kein  anderer Teilnehmer verletzt wird. Soweit es sich um die Teilnahme an  einem Skate-Rennen handelt, so ist neben der notwendigen Benutzung der  Inline-Skates die Benutzung eines Helmes Pflicht. Die Nichtbenutzung  eines Helmes führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann zum  Ausschluss vom Rennen führen. Die Benutzung von Arm- und  Beinschutzkleidung wird dringend empfohlen. Bei Veranstaltungen, die für  Skaterennen zugelassen sind, ist auch die Teilnahme mit einem  Rollstuhl, Handbike o.ä. möglich. Es wird nach Bedarf seitens des  Veranstalters eine eigene Startzeit eingerichtet. Die Verwendung anderer  Sportgeräte ist unzulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung  durch den Veranstalter.
(3) Über die organisatorischen Abläufe  informiert der Veranstalter die Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung  durch geeignete Maßnahmen (Internetseite, Ansage im  Veranstaltungsbereich, Rundmails an Teilnehmer). Den Anweisungen des  Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist  stets und unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den  ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der  übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt,  den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/  oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende  Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür  befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Hierzu  gehören insbesondere auch externe Sanitäts- und Sicherheitsdienste. 
(1)  Die Anmeldung kann schriftlich auf entsprechendem Anmeldeformular oder  per Online- Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet  erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder sonstige Anmeldungen per  „electronic mail” werden nicht angenommen. Telefaxmeldungen sind nur  nach ausdrücklicher Rücksprache zulässig. Unaufgefordert zugesandte  Telefaxanmeldungen werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen können per  Anmeldeformular per einmaliger Einzugsermächtigung oder Überweisung  erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang  des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei  persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den  Geschäftsräumen kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Eine  Anmeldung vor Ort kann per Barzahlung erfolgen.
(3) Der Veranstalter  versendet keine Anmeldebestätigungen zu seinen Veranstaltungen.  Lediglich nach Meldeschluss erfolgt eine Rundmail an die gemeldeten  Teilnehmer mit letzten Veranstaltungsinformationen.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(5)  Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start  an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem  Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des  Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten  Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch  der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene  Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe  des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm  geleistete Teilnehmerbeitrag war.
(6) Die Rückerstattung des  Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der  Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu  vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach  Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom  Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt  dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand  geringer war.
(7) Postalische oder Online-Meldungen können jeweils  nur bis zum festgesetzten Meldeschluss vorgenommen werden. Danach ist  eine Nach-/Ummeldung mit einer Bearbeitungsgebühr nur im Rahmen der  Startnummernausgabe möglich. Dort ist auch die Ummeldung möglich. 
Der Veranstalter weist darauf hin, dass hinsichtlich der kostenpflichtigen Anmeldung (Startgeld o.ä.) zur Veranstaltung kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung dieser Dienstleistungen einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(1) Ist der  Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund  behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet,  Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese  abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters  gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht  wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden;  ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der  schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des  Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper  oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen  erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der  Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der  Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung  bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3)  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken  des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den  Veranstaltungen. Der Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand selbst  verantwortlich. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des  Veranstalters für einen angemessenen Sanitätsdienst zu sorgen.
(4)  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm oder beauftragten  Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des  Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 
(1) Die  bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden  zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung  gespeichert. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung  notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt  der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2)  Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten  Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk,  Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen  (Filme, Video etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung  verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1  gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zeitmessung,  an Dritte, auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung  dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der  Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen  Zwecken ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht,  ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis des Teilnehmers zur Darstellung  von Starter- und Ergebnislisten abgedruckt bzw. veröffentlicht (auch im  Internet!). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Verwertung  der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. 
(1)  Wird die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert,  insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht oder  die Startnummer in der Größe verändert, so kann der Teilnehmer von der  Teilnahme ausgeschlossen werden. Im Übrigen gelten die Regeln der  Sportverbände aus §1 entsprechend.
(2) Der Veranstalter behält sich  vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der  Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung  schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er  einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht  besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen  (Doping) an den Start geht.